Zusätzliche Vergütung für Nutzung von Fotos in E-Paper neben Printausgabe?

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010 (I-20 U 235/08) ist für die Nutzung von Lichtbildern in einem E-Paper keine gesonderte Vergütung zu bezahlen, wenn der Fotograf bzw. Lichtbildner bereits die Nutzungsrechte für die Printausgabe eingeräumt hat und die Auflage des E-Papers im Verhältnis zur Printausgabe vergleichsweise gering ist.