Irreführende Werbung für Internet-Flatrate

Jeder Internet-Provider wirbt mit Flatrate-Tarifen. Aber was darf ein Verbraucher unter einer Internet-Flatrate verstehen? Das Landgericht München I hat sich hierzu geäußert und entschieden, dass eine Werbung für eine Internet- Flatrate irreführend ist, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens gedrosselt und hierauf nicht hinreichend deutlich hingewiesen wird.