POLIZEI als Name geschützt?

Der Begriff “Polizei” genießt Namensschutz, da er eine eindeutige Zuordnung zu den Polizeibehörden des Bundes und der Länder beinhaltet. Bei unbefugtem Namensgebrauch können diese Unterlassung verlangen.
Der Begriff “Polizei” genießt Namensschutz, da er eine eindeutige Zuordnung zu den Polizeibehörden des Bundes und der Länder beinhaltet. Bei unbefugtem Namensgebrauch können diese Unterlassung verlangen.