Markenname in Domainbezeichnung unzulässig!

Liegt eine unzulässige Markenverwendung vor, wenn ein Wiederverkäufer, welcher neben Markenprodukten auch ähnliche Produkte von Drittherstellern verkauft, die Marke der Markenprodukte in der Domainbezeichnung seines Internetauftritts verwendet? Der Bundesgerichtshof meint ja.
Das “BAG” und die passende Domain

Das Bundesarbeitsgericht tritt seit Jahrzehnten unter der Abkürzung „BAG“ auf. Inhaber der Internet-Domain „bag.de“ war jedoch nicht das BAG sondern ein Domainhändler. Nun hat das Landgericht Köln über deren Freigabe entschieden.
Markenrechtliche Unterscheidungskraft durch Domain im Firmennamen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die markenrechtliche Fragestellung zu entscheiden, ob das Beifügen einer Top-Level-Domain eine an sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähige Marke eintragungsfähig macht.
EUR 280.000 Streitwert bei Markenverletzung durch Domain?

Das Oberlandesgericht hatte im Rahmen eines Streitwertbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, ob dieser in der Höhe von EUR 280.000,00 bei einer markenrechtlichen Domainstreitigkeit gerechtfertigt ist.
Domainregistrierung mit Zustimmung des Namensträgers

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domain registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.
Gleichnamigkeit und Prioritätsprinzip beim Streit um Domains

Unter Gleichnamigen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dass das bei Streitigkeiten um Domains nicht immer so sein muss, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit den zwei maßgeblichen Leitentscheidungen shell.de und krupp.de aufgezeigt. Hier wurde im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, dass sich die Inhaber überragend bekannter Marken oder Unternehmensbezeichnungen gegen schnellere und […]
Zur Wettbewerbswidrigkeit von generischen Umlaut-Domains

Die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Umlaut-Domain ist nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil ein Mitbewerber denselben Gattungsbegriff bereits als Domain nutzt.