Berufszusatz “diplomiert” ohne Hochschuldiplom wettbewerbskonform?

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob sich eine Legasthenie- und Dyskalkulie-Trainerin als “diplomiert” bezeichnen darf, auch wenn sie kein entsprechendes Hochschuldiplom erworben hat, oder ob der Verkehr durch diesen Zusatz getäuscht wird.