Unzulässige Tabakwerbung im Internet

Tabakwerbung auf Internetseiten von Tabakherstellern ist verboten. Wie der BGH bestätigte, handelt es sich bei Webseiten von Unternehmen um Dienste der Informationsgesellschaft.
Tabakwerbung auf Internetseiten von Tabakherstellern ist verboten. Wie der BGH bestätigte, handelt es sich bei Webseiten von Unternehmen um Dienste der Informationsgesellschaft.