Diätwerbung mit “Fett fressenden Hormonen” wettbewerbswidrig?

In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Lebensmittelhersteller sein Diätprodukt damit beworben „fett fressende Hormone“ zu aktivieren. Das Oberlandesgericht musste entscheiden, ob diese Formulierung Verbraucher glauben macht, dass allein durch die Einnahme des Produkts bereits ein Gewichtsverlust eintrete.