Das Bauchfett schmilzt wie Butter in der Sonne?

Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist anfällig, weil der Gesetzgeber hier zum Schutz der Verbraucher besonders strenge Regeln aufgestellt hat. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich belastbar nachgewiesen war. Dies gilt umso mehr, wenn mit einer besonders effektiven Wirkung eines Schlankheitsmittels geworben […]
Diätwerbung mit “Fett fressenden Hormonen” wettbewerbswidrig?

In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Lebensmittelhersteller sein Diätprodukt damit beworben „fett fressende Hormone“ zu aktivieren. Das Oberlandesgericht musste entscheiden, ob diese Formulierung Verbraucher glauben macht, dass allein durch die Einnahme des Produkts bereits ein Gewichtsverlust eintrete.