Keine freie Sprachwahl bei AGB

Ist ein ausländisches Unternehmen, welches seine Dienstleistungen oder Waren deutschen Verbrauchern anbietet dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache bereit zu halten? Das Landgericht Berlin hatte auf eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen den US-amerikanischen Instant-Massaging Dienst WhatsApp hierüber zu entscheiden.