Designschutz in EU durch Ausstellung in China?

Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießt für eine Frist von drei Jahren Schutz vor Nachahmung, beginnend mit dem Tag, an dem das Muster der Öffentlichkeit innerhalb der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Design Eigenart besitz und das Produkt dem Verkehr nicht bekannt, also neu ist. Der Europäische Gerichtshof hatte sich […]