Weihnachtsmann oder Nikolaus?

Weihnachtsmann oder Nikolaus? Mit dieser, nicht nur designrechtlich entscheidenden Frage hatte sich das OLG Düsseldorf vor einiger Zeit zu befassen.
YSL Geschmacksmuster haben Eigenart!

Die Gesellschaft H&M Hennes & Mauritz (H&M) wehrte sich gegen die Eintragung zweier Handtaschen Designs der Modefirma Yves Saint Laurent (YSL) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster. H&M war der Meinung, dass die Designs keine Eigenart aufweisen, also bereits vor dem Antrag auf Eintragung des Geschmacksmusters beim HABM der Öffentlichkeit bekannt waren. Der Europäische Gerichtshof war da anderer Auffassung.
Designschutz in EU durch Ausstellung in China?

Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießt für eine Frist von drei Jahren Schutz vor Nachahmung, beginnend mit dem Tag, an dem das Muster der Öffentlichkeit innerhalb der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Design Eigenart besitz und das Produkt dem Verkehr nicht bekannt, also neu ist. Der Europäische Gerichtshof hatte sich […]
Kekse sind nicht zum Essen da

Für die Beurteilung der Eigenart eines Produkts ist alleine das äußere Erscheinungsbild maßgeblich. Aus diesem Grund kann das Innenleben eines Kekses nach Ansicht des EuG keine Bedeutung für die Frage der Schutzfähigkeit eines Designs haben.
Kein Nachweis der Neuheit eines Designs erforderlich

Auf Vorlage des obersten Gerichtshofes in Irland, dem Supreme Court, hatte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu befinden, wie die Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu bestimmen ist und wer diese im Verletzungsverfahren zu beweisen hat.