Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern?

Bereits seit Mai 2018 ist die DSGVO und das neue BDSG in Kraft. Immer wieder wurden Stimmen laut, dass die Datenschutzbestimmungen insbesondere kleinere Unternehmen überfordern. Der Gesetzgeber hat nun nachgebessert: Bald muss ein Datenschutzbeauftragter erst ab einer Unternehmensgröße von mindestens 20 Mitarbeitern benannt werden.
Facebook darf Klarnamen verlangen

Facebook darf die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym verweigern. Das Unternehmen obsiegt in einem Eilverfahren gegen die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, mit der es dazu verpflichtet wurde, die Nutzung des Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen.
Google Analytics bei mehr als der Hälfte der Firmen unzulässig

Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg (Jörg Klingbeil) haben nach seiner Pressemitteilung vom 14.02.2014 die Webseiten von 12.205 Firmen auf den datenschutzrechtskonformen Einsatz des Reichweitenanalysetools Google Analytics untersucht. Das Ergebnis: 2.533 der untersuchten Webseitenbetreiber setzen Google Analytics ein, wobei 65% davon die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht erfüllen.