Anspruch auf 54fache Vertragsstrafe?

Schuldet der Unterlassungsschuldner dem Unterlassungsgläubiger eine vielfache Vertragsstrafe, wenn er es vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung versäumt hat, die von ihm geschaffene vielfache Rechtsverletzung zu beseitigen? Diese Frage entschied jüngst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.