LG Hamburg: Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob ein Softwarehersteller den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterbinden kann. Darüber hinaus hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden, ob AGB-Regelungen zum Zukauf von Dritten wirksam sind.