Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts für Missbrauch durch Dritte

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 11.03.2009 verkündeten Entscheidung (I ZR 114/06 – Halzband) ausgeführt, dass der Inhaber eines eBay-Accounts u.U. für Rechtsverletzungen (Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Dritter haftet, wenn er diesen den Zugang zu dem Benutzerkonto verschafft oder die hierfür erforderlichen Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat.
Verwendung fremder Marke in Beschreibung einer Internet-Auktion

Eine gewerbliche Betätigung liegt in jeder selbstständigen, wirtschaftlichen Zwecken dienenden Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Verhalten darstellt. Auktion stellt eine Markenverletzung dar, wenn aus der Gestaltung des Angebots im übrigen nicht zu entnehmen ist, dass die Markenverwendung nicht als Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Ware dienen soll.