1300 Euro für Tatort Vorspann sind genug

Die Erfinderin des Vorspanns zur Fernsehserie „Tatort“ hatte wegen des dauerhaften Erfolgs der Serie eine angemessene weitere Beteiligung gefordert. Im Jahr 1969 hatte sie für Ihre Arbeit nur einen Einmalbetrag erhalten.

Buy-Out Vereinbarung für journalistische Werke wirksam?

Das OLG München hatte zu entscheiden, ob die von dem Verlag der Süddeutschen Zeitung verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche eine Buy-Out Vereinbarung beim Rechtekauf mit Journalisten beinhalten, gegen das geltende Urheberrecht verstößt.