Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt

Schulfördervereine werden zur Verfolgung guter Absichten gegründet, nämlich der Verfolgung schulischer Interessen und Förderung der Belange von Schülern und Eltern. Ob sich dies mit einer Stellung des Fördervereins als bezahlter Affiliate für Amazon verträgt, hatte das Landgericht Berlin zu entscheiden.

Buchpreisbindung gilt auch für Online Händler Amazon

Amazon bot dem deutschen Markt Bücher unter dem von den Verlagen nach dem Buchpreisbindungsgesetz festgelegten Preisen an und provozierte damit die Abmahnung und Unterlassungsforderung eines Wettbewerbers. Das Landgericht Hamburg hatte die Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen nun im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zu entscheiden.