VG Karlsruhe: Warum die Formelle Illegalität der Wohnnutzung eines Gebäudes regelmäßig bauordnungsrechtliche Maßnahmen bis zur Nutzungsuntersagung rechtfertigt.

Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass eine baurechtliche Nutzungsuntersagung – verbunden mit der Anordnung unmittelbaren Zwangs in Form einer Zwangsräumung – allein auf formelle Illegalität der Nutzung gestützt werden darf.