Unterlassung eines Blogbetreibers Äußerung eines Bloggers?

Die Abgrenzung freier Meinungsäußerungen zu beleidigenden Behauptungen ist oft fließend. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Blogger auf einem Internetforum von einer anderen Person unter anderem behauptet hat, er sei ein „asozialer Spitzel“.