AdBlock Plus zulässig

Programme, die lästige Werbung auf Internetseiten unterdrücken, sind praktisch. Über deren Zulässigkeit gingen die Meinungen bislang auseinander. Der BGH hat nun klargestellt, dass das Anbieten des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht unlauter und damit zulässig ist.
Kein Duzen bei Online-Spiel?

Stellt jedes Duzen der Nutzer in einem Online-Spiel auch eine wettbewerbswidrige Kinderwerbung dar? Das Landgericht Berlin hatte diese Rechtsfrage zu entscheiden.
Die sind doch nicht blöd – Werbung gegenüber Kindern

Eine an Kinder gerichtete Werbung nutzt nicht zwangsläufig deren geschäftliche Unerfahrenheit aus und fordert diese in unzulässiger Weise zum Kauf auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine entsprechende Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherschutzzentralen mit Urteil vom 03.04.2014 zurückgewiesen (I ZR 96/13 – Zeugnisaktion).