Werbung mit “Bisher”-Preis – Wettbewerbsverstoß?

Die Werbung mit reduzierten Preisen unter Angabe des ehemals geltenden Preises als “Bisher-Preis” ist ein beliebtes Mittel, um Kunden zum Kauf zu veranlassen. Den Kunden wird somit ein “Schnäppchen” präsentiert. Allerdings birgt die Werbung unter Umständen auch die Gefahr wettbewerbswidrigen Handelns. Wann ein Wettbewerbsverstoß vorliegt hatte das Landgericht Bochum zu entscheiden.