Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bikini-Aufnahme?

Darf die Bild-Zeitung ein Foto veröffentlichen, auf dem eine zufällig in der Nähe eines Prominenten befindliche nicht prominente Person identifizierbar abgebildet ist oder verstößt dies gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten? Der Bundesgerichtshof hatte dies in einem Fall zu entscheiden, bei der eine Frau im Bikini in der Nähe eines Profifußballers aufgenommen wurde.

Sommer, Sonne, Bikini…

Durch die Veröffentlichung eines Lichtbildes, das einen Prominenten zeigt und zufällig auch eine mit Bikini bekleidete Frau, verletzt das Recht am eigenen Bild sowie das allgemeine Persönlichkeit und ist daher zu unterlassen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dagegen nicht. So entschied kürzlich ds Oberlandesgericht  Karlsruhe.

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