Bier darf nicht bekömmlich sein

Eine Brauerei darf nicht mit dem Begriff “bekömmlich”  für ihre alkoholhaltigen Biersorten werben.  Auch das OLG Stuttgart sah in der Werbeaussage eine gesundheitsbezogene Angabe und hat die Entscheidung des LG Ravensburg bestätigt.

Bezeichnung “Chiemseer” für Bier aus Rosenheim?

Handelt es sich bei dem Aufdruck “Chiemseer” auf Bierflaschen um eine geografische Herkunftsangabe? Ist die Verwendung eines solchen Aufdrucks unzulässig, wenn das Bier nicht am Chiemsee, sondern an einem anderen Ort gebraut wird? Diesen Fall hatte das Oberlandesgericht München zu entscheiden.

Fußball, Bier und Product Placement im Männercamp?

Durfte Sat 1 im Rahmen einer Produktplatzierung im Vor- und Nachspann der Übertragung des UEFA Europa-League Finales 2011 sogenannte „Live-Schaltungen“ in eine Werbeveranstaltung einer Brauerei durchführen, bei der ein bekannter Fußballexperte interviewt wird, während er neben vier durch ein Gewinnspiel ausgewählten Männern zu sehen ist, die Sweatshirts der Brauerei tragen, und bei unter anderem volle […]