Aufklärung des Verbrauchers durch Mouseover-Effekt?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob der Betreiber eines Online-Shops eine wettbewerbswidrige Werbeaussage auf seiner Homepage aufklären kann, indem er eine Erläuterung der Werbung anbietet, welche der Verbraucher erkennt, wenn er seinen Cursor auf ein bestimmtes Feld der Webseite lenkt.

Werbung “Nagelkosmetik zu Top Preisen” unlauter?

Dem Landgericht Bochum wurde die Rechtsfrage vorgelegt, ob es sich bei der Online-Werbung „Nagelkosmetikprodukte zu Top Preisen” um eine wettbewerbswidrige Alleinstellungsbehauptung handelt, oder ob Online Händler mit „Top Preisen“ werben dürfen.