Modellbezeichnung ist markenmäßige Benutzung

Die Verwendung eines Zeichens als Teil einer Modellbezeichnung für ein Kleidungsstücke erfüllt die Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung. Anders ist dies nur, wenn das Zeichen ausschließlich zu Bestellzwecken genutzt wird und der Verkehr dieses deshalb als reines Bestellzeichen ansieht.