Umfang einer Unterlassungserklärung

Gibt man als Empfänger einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wird die durch den Verstoß bestehende Wiederholungsgefahr regelmäßig ausgeräumt. Aber können Abgemahnte die Unterlassungserklärung auf die Werbung im Internet beschränken oder ist das nicht ausreichend? Eine Antwort hierzu gibt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.