Filesharing: Eltern haften nicht für Kinder!

Der Anschlussinhaber haftet weder als Täter noch als Störer für das illegale Filesharing eines Minderjährigen, wenn er diesen im Vorfeld belehrt hat.
Keine ausreichende Belehrung führt zur Haftung der Eltern!

Wie hoch sind die Anforderungen an eine hinreichende Belehrung minderjähriger Kinder bei illegalem Filesharing? Damit hat sich der Bundesgerichtshof diesen Sommer beschäftigt. Die wichtigsten Informationen aus dem Urteil “Tauschbörse II” fassen wir im Folgenden zusammen.