Die drei Streifen gehören nur Adidas

Wie weit reicht der Markenschutz der durch den bekannten Sportartikelhersteller Adidas geprägten Drei-Streifen-Kennzeichnung? Sehr weit meint das Landgericht Düsseldorf.

MAXI-Schutz für MINI-Marke

Bekannte Marken genießen einen weiteren Schutz als Marken, die die Bekannheitsschwelle nicht erreichen. Insbesondere sind diese vor einer unlauteren Rufausbeutung geschützt. Auch dieser Schutz ist nicht unbeschränkt, erstreckt sich aber auf Waren und Dienstleistungen, die den von der Marke beanspruchten nicht ähnlich sind, wenn der Verkehr aufgrund der Kennzeichnung davon ausgeht, diese stammen aus dem […]

Ohne Bestellmöglichkeit keine Textilkennzeichnung

Nach der Textilkennzeichnungsverordnung der europäischen Union muss der Verbraucher über die Textilfaserzusammensetzung von Bekleidungsstücken und anderen Textilien informiert werden. Fraglich kann dabei zuweilen sein, wann und wo diese Information gegeben werden muss. Das OLG Düsseldorf ist ausweislich einer jüngst ergangenen Entscheidung der Auffassung, dies müsse jedenfalls noch nicht in einem Werbeprospekt ohne Bestellmöglichkeit geschehen.

Markenmäßige Benutzung durch Modellbezeichnung?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob in der Verwendung der eingetragenen Marke “SAM” als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück auch eine markenmäßige Benutzung dieses Namens und damit eine Markenverletzung vorliegt.

Kein Nachweis der Neuheit eines Designs erforderlich

Auf Vorlage des obersten Gerichtshofes in Irland, dem Supreme Court,  hatte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens  darüber zu befinden, wie die Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu bestimmen ist und wer diese im Verletzungsverfahren zu beweisen hat.

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