Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern?

Bereits seit Mai 2018 ist die DSGVO und das neue BDSG in Kraft. Immer wieder wurden Stimmen laut, dass die Datenschutzbestimmungen insbesondere kleinere Unternehmen überfordern. Der Gesetzgeber hat nun nachgebessert: Bald muss ein Datenschutzbeauftragter erst ab einer Unternehmensgröße von mindestens 20 Mitarbeitern benannt werden.