Bankgeheimnis bei Markenrechtsverletzung?

Ist der Name eines Verkäufers, der gefälschte Produkte verkauft, unbekannt, kann es für den Markeninhaber bei der Verfolgung der Rechtsverletzung mitunter schwierig werden. Der Bundesgerichtshof musste zur Frage Stellung nehmen, ob eine Bank bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung durch einen Kontoinhaber die Auskunft über dessen Name und Anschrift erteilen muss oder nicht.