Irrtümliche Angabe führt zu Wettbewerbsverstoß!

Führt eine irrtümliche Angabe auf einem Verkaufsportal zu einem Wettbewerbsverstoß, wenn der Algorithmus der Plattform das Angebot (fälschlicherweise) als “TOP-Angebot” listet? Ja, meinte das Oberlandesgericht Köln.

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