Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Autoreply-E-Mail?

Viele Unternehmen nutzen die Autoreply-Funktion, also automatisierte Eingangsbestätigungen per E-Mail. Ob in den Autoreply-Nachrichten Werbezusätze mit eingebunden werden dürfen, wenn der Adressat der Nachricht dem Empfang von Werbung widersprochen hat, hatte der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden.

Sind Autoreply-E-Mails Spam?

Die unverlangte Zusendung von E-Mail Werbung ist als Spam-Mail wettbewerbswidrig und damit von Werbetreibenden zu unterlassen. Darüber hinaus ist das Zusenden von Werbe-E-Mails regelmäßig auch ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Landgericht Stuttgart hatte jüngst in zweiter Instanz zu entscheiden, ob eine Autoreply-E-Mail, welche am Ende der Nachricht Werbung enthält,  ebenfalls als Spam mit […]

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