Google haftet für Autocomplete-Funktion

Bereits im vergangenen Jahr hat der BGH entschieden, dass durch Ergänzungen der Google-Autocomplete-Funktion das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt sein könnte, da den Suchwortergänzungen ein fassbarer Aussagegehalt innewohne. Folglich hatte sich das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) nunmehr mit der Frage zu befassen, ob Google bei einer konkreten Beanstandung hinsichtlich der Autocomplete-Funktion seinen Pflichten zur Überprüfung hinreichend […]