VG Berlin lässt die Vorverlegung der Sperrzeit nicht zu: Außengastronomie bleibt länger geöffnet

Eine Vorverlegung der Sperrzeit für die Außengastronomie ist nur mit belastbarer Begründung durch die Behörde zulässig.
Außengastronomie: OVG NRW bestätigt strengere Auflagen bei wiederholten Lärmbeschwerden

Das für Nordrhein-Westfalen zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 09.04.2025 – Az. 4 B 500/23 über die Zulässigkeit strengerer Auflagen für die Außengastronomie entschieden.