VG München: Gemeindliches Einvernehmen darf nicht verweigert werden- Mobilfunkmast im Außenbereich mit Entscheidung gegen die Gemeinde bestätigt

Gemeindliches Einvernehmen kann auch für einen Mobilfunkmast im Außenbereich nur mit planungsrechtlich tragfähigen Gründen verweigert werden.
Der VGH München hat für einen illegalen Lagerplatz im Außenbereich mit Stoffen, die die Umwelt gefährden, eine sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung bestätigt.

Bei einer Lagerung von Abfällen auf einem unzulässigen Lagerplatz im Außenbereich ist die Eigentümerin als Zustandsstörerin in der Pflicht.
Bauen im Außenbereich? Rechtlich problematisch – und welche Rolle die SUP-Richtlinie dabei spielt.

Viele Grundstückseigentümer, Investoren oder Kommunen stehen regelmäßig vor der Frage: Warum ist das Bauen im Außenbereich so kompliziert?