“Deutsches Unternehmen”: Wettbewerbsverstoß bei Auslandsfertigung

Das OLG Frankfurt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Werbung “Deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module” einen Wettbewerbsverstoß begründet, wenn die wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland erfolgen.