Mutter haftet für Filesharing wegen mangelnder Aufsicht!

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung die geltende BGH-Rechtsprechung außer Kraft gesetzt und eine Mutter im Rahmen der Störerhaftung für das Anbieten eines Computerspiels im Internet verurteilt, da der Richter der Überzeugung war, die Anschlussinhaberin habe die Internetnutzung ihres Sohnes beaufsichtigen müssen.

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