E-Zigarette: Ein Arzneimittel oder Medizinprodukt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Parallelverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.
Arzneimittelrechtliche Zulassung bei antibakterieller Mundspüllösung nötig?

Das Landgericht Köln hatte zu entscheiden, ob für den Vertrieb einer Mundspüllösung mit antibakterieller Wirkung eine arzneimittelrechtliche Zulassung nötig ist oder ob das Mundwasser als kosmetisches Mittel ohne Zulassung verkauft werden darf.