Bildberichterstattung zulässig auch wenn Wortberichterstattung verletzend ist?

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine Bildberichterstattung auch dann zulässig sein kann, wenn zuvor bereits in einem anderen Prozess zwischen denselben Parteien rechtskräftig entschieden wurde, dass die Wortberichterstattung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt hat.