Titelschutz für beschreibende App-Bezeichnungen?

Das OLG Köln hat sich auf Veranlassung des Betreibers von wetter.de mit der Frage befassen müssen, unter welchen Voraussetzungen eine App markenrechtlichen Werktitelschutz genießt.  Stein des Anstoßes war eine App mit der Bezeichnung “wetter DE”.