Titelschutz für beschreibende App-Bezeichnungen?

Das OLG Köln hat sich auf Veranlassung des Betreibers von wetter.de mit der Frage befassen müssen, unter welchen Voraussetzungen eine App markenrechtlichen Werktitelschutz genießt. Stein des Anstoßes war eine App mit der Bezeichnung “wetter DE”.
Keine freie Sprachwahl bei AGB

Ist ein ausländisches Unternehmen, welches seine Dienstleistungen oder Waren deutschen Verbrauchern anbietet dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache bereit zu halten? Das Landgericht Berlin hatte auf eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen den US-amerikanischen Instant-Massaging Dienst WhatsApp hierüber zu entscheiden.