Lieber eine Behinderung als gar keine Werbung

Eine kreative Alternative zum den langweiligen “Bitte keine Werbung”-Aufklebern hat sich der Herausgeber eines Anzeigenblattes ausgedacht und die Bitte kurzerhand um eine Ausnahme, nämlich sein eigenes Anzeigenblatt, ergänzt. Die so gestalteten Aufkleber hat er sodann an die Haushalte verteilt. Auf Veranlassung eines anderen Anzeigenblatts hatte das OLG Brandenburg nun zu entscheiden, ob das so in […]