Pferdesalbe für Menschenkinder?

Das Bundespatentgericht hatte sich mit der Eintragungsfähigkeit des Kennzeichens “Pferdesalbe” auseinanderzusetzen, welches der Anmelder in der Warenklasse 3 u.a. für  Mittel zur Körper und Schönheitspflege registrieren lassen wollte. Eine Eintragung wurde zuvor vom DPMA mit der Begründung verneint, dass das Kennzeichen rein beschreibend sei.