Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht? Der Bundesgerichtshof sagt: Nein!
Vermutungsregel bei Filesharing gilt nicht für faktischen Anschlussinhaber

Allgemein bekannt ist, dass den Inhaber eines Internetanschlusses eine Vermutung trifft: es wird im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzung vermutet, dass er diese begangen hat. Dies gilt für den “faktischen” Anschlussinhaber nach Ansicht des Amtsgerichts München jedoch nicht.