Rekordentschädigung für Helmut Kohl

Auf eine Klage des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen den Journalisten Heribert Schwan und die Random House Verlagsgruppe hat das LG Köln dem Altkanzler eine Rekordentschädigung in Höhe von einer Million Euro zugesprochen.
Kohl verteidigt sein Persönlichkeitsrecht!

Der beklagte Verlag Random House ist mit dem Autor in zweiter Instanz gescheitert, die Veröffentlichung von Zitaten des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in dem Buch “Vermächtnis – die Kohl-Protokolle” zu retten. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Beklagten vollumfänglich zurück.