Gesundheitsbezogene Werbung für Bach-Blüten?

Im vorliegenden Rechtsstreit urteilte das Oberlandesgericht Hamm über die Rechtsfrage, ob auch das seelische Gleichgewicht vom Gesundheitsbegriff der Health-Claims-Verordnung umfasst ist und damit vom allgemeinen Wohlbefinden mit dem Ergebnis abzugrenzen ist, dass eine entsprechende Werbung mit einer positiven Wirkung für das Seelenheil durch belastbare wissenschaftliche Studien belegt sein muss.

Bier doch nicht “vitali-sierend”

“Vitalisierend” – mit diesem Wortspiel hatte der Boxer Vitali Klitschko ein alkoholfreies Bier beworben. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden , dass diese Werbeaussage der Brauerei so nicht zulässig war.

Bier kann “vitalisierend” sein

Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Frage wurde nicht zuletzt wegen der Klitschko-Brüder verneint (Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13).