Unzulässige Alleinstellungsbehauptung “nur Produkt X ist hygienisch…”

Ein beliebtes Marketing-Tool ist die Werbung mit einer Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung. Doch wo liegen hier die rechtlichen Grenzen des Möglichen? Das Landgericht Köln hatte zu beurteilen, ob die Aussage “nur Produkt X ist hygienisch…” eine zulässige Alleinstellungsbehauptung darstellt.

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