Panoramafreiheit bei Werken auf Schiffen

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk, welches sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, darf nahezu frei vervielfältigt und verbreitet werden. Ob diese Einschränkung der urheberrechtlichen Befugnisse auch für ein Kreuzfahrtschiff gilt, welches an den Bordwänden mit einem schöpferischen Werk verziert ist (AIDA Kussmund), ist angesichts der Beweglichkeit des Schiffes fraglich und war jüngst vom […]