“Kostenloses testen” muss kostenlos sein

Ein Anbieter der damit wirbt, dass “Jetzt kostenlos testen”, “Gratisdownload”, “2GB/14 Tage zum Testen… für EUR 0,00” dem Nutzer gleichzeitig aber in seinen AGB eine automatische kostenpflichtige Vertragsverlängerung aufdrängt ohne hierfür einen Preis eindeutig anzugeben handelt wettbewerbswidrig. Dies stellte das LG Berlin in einem Urteil fest.