Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Autoreply-E-Mail?

Viele Unternehmen nutzen die Autoreply-Funktion, also automatisierte Eingangsbestätigungen per E-Mail. Ob in den Autoreply-Nachrichten Werbezusätze mit eingebunden werden dürfen, wenn der Adressat der Nachricht dem Empfang von Werbung widersprochen hat, hatte der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden.

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